Aktuelles

Frühjahrs-Straßenkehrung im Ortsgebiet

Am Donnerstag, den 13. April und Freitag, den 14. April 2023 werden von der Fa. Hamenter alle Straßen im ganzen Ortsgebiet gekehrt.

Wir bitten Sie, in dieser Zeit Ihre Autos nicht auf öffentlichen Parkflächen abzustellen, sodass diese ordentlich gesäubert werden können. 

Auch Sie brauchen einen Streusplitt auf die Straße, also auch diesen Streusplitt von der Kehrmaschine.

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Blutspendeaktion in Lichtenwörth
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Zeckenschutzimpfaktion 2023

Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt

Impftermine:

jeweils Dienstag 28.2., 7.3., 14.3., 21.3., 28.3., 04.04.2023

Impfung ist nur nach telefonischer Voranmeldung unter +43 2622 9025 - 41579 möglich!

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Wahlergebnis Landtagswahl 2023
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ZwergerlTreff startet ins Jahr 2023

Alle zwei Wochen treffen sich Babys und Kinder im Alter von 0 bis 2,5 Jahren mit ihren Begleitpersonen (Mama, Papa, Oma, Opa, …) zum Kennenlernen, Spielen und Plaudern. In den Wintermonaten findet das Treffen im Haus der Musik in Zillingdorf Markt statt und in den Sommermonaten am Seeplatz in Zillingdorf Bergwerk.

Nächster Termin: 11. Jänner 2023

Du möchtest an einem Treffen teilnehmen? Wir freuen uns! Alle Termine sind auf der Gemeinde Homepage im Kalender zu finden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Du kannst dich aber gerne vorher bei Theresa Walchhütter melden, um über etwaige kurzfristige Änderungen informiert zu werden.

Wir freuen uns auf euer/Ihr Kommen!

 

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Neue Öffnungszeiten Gemeindeamt

Ab 1. Dezember 2022 ändern sich die Parteienverkehrszeiten unseres Gemeindeamtes wie folgt:

Montag                      07:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag                   16:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch                   08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag               08:00 bis 12:00 Uhr

Mit der Amtsstunde montags vor 8 Uhr und nach 12 Uhr, möchten wir unsere Erreichbarkeit erleichtern.
Am Dienstagnachmittag ist die Zeitspanne zukünftig kürzer, jedoch sind alle Abteilungen besetzt und alle Anliegen können so vom jeweiligen Bearbeiter umgehend durchgeführt werden.

Außerhalb der Amtsstunden bleibt das Gemeindeamt geschlossen.

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Blau-gelbes Hilfspaket - Niederösterreich hilft!

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über das blau-gelbe Hilfspaket.


Die Lebenskosten steigen. Darum hat das Land Niederösterreich rasch reagiert und über alle Parteigrenzen hinweg ein umfangreiches Hilfspaket beschlossen, das die Niederösterreicher:innen asch und konkret entlastet. Beim Strom, beim Heizen, beim Pendeln, beim Wohnen und beim Start in die Schule oder in die Lehre.


blau-gelber Strompreisrabatt
Je mehr Personen im Haushalt, desto mehr Förderung

Mit dem blau-gelben Strompreisrabatt entlasten wir Niederösterreichs Haushalte mit rund 250 Millionen Euro – sie bekommen zwischen 169,58 Euro (1 Personenhaushalt) und 457,07 Euro (5 Personenhaushalt) – für jede weitere  Person helfen wir mit 41,27 Euro.

Der schnellste Weg zum  blau-gelben Strompreisrabatt:

  • Antrag an den Energieversorger stellen, der den Rabatt per Gutschrift abwickelt
  • Falls Ihr Energieversorger den Rabatt nicht abwickelt, Antrag bitte direkt beim Land NÖ stellen

Weitere Informationen


 
blau-gelbes Schulstartgeld
Unterstützung für jedes Schulkind und jeden Lehrling

Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung  anlässlich des Schulstarts mit 100 Euro für jedes Schulkind und jeden Lehrling. Direkt und unbürokratisch. Denn in herausfordernden Zeiten braucht es schnelle und echte Hilfe.

Der schnellste Weg zum blau-gelben Schulstartgeld:

  • Die Antragstellung erfolgt durch Bezieher:innen der Familienbeihilfe hier per Online-Formular.
  • Eine Antragstellung ist pro Schulkind bzw. Lehrling, für das oder den Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2022 bis 04.02.2023 nur einmal möglich.

Weitere Informationen


 
blau-gelbe Pendlerhilfe
Verdoppelung der Pendlerhilfe und Erhöhung der Einkommensgrenzen

Wenn die Kosten fürs Pendeln steigen, muss geholfen werden. Daher wurden die Einkommensgrenzen um bis zu 20 Prozent erhöht und die Pendlerhilfe verdoppelt - für das gesamte Antragsjahr 2022.

Der schnellste Weg zur blau-gelben Pendlerhilfe:

  • Antrag ausfüllen und ans Land NÖ senden
  • Alternativ: Antragstellung auch hier online möglich

Bitte beachten: Bereits bewilligte Anträge werden automatisiert verdoppelt. Anträge mit neuen Einkommensgrenzen sind bis Oktober 2022 für 2021 möglich.

Weitere Informationen


 
blau-gelbe Wohnbeihilfe
Zuschüsse werden erhöht

Mit rund 14,6 Millionen Euro zusätzlich unterstützen wir Niederösterreichs Haushalte bei den Wohnkosten. Durch angepasste Einkommensgrenzen erhalten Personen mit geringeren Einkommen bei Pensions- oder Einkommenserhöhungen die Wohnbeihilfe weiterhin - durch die erhöhten Einkommensgrenzen werden auch die Zuschüsse erhöht.

Der schnellste Weg zur blau-gelben Wohnbeihilfe:

  • Antrag ausfüllen und ab 1. Oktober ans Land NÖ senden
  • Alternativ: Ab 1. Oktober Antragstellung auch online oder über die Hausverwaltung der gemeinnützigen Bauvereinigung möglich

Weitere Informationen


blau-gelber Heizkostenzuschuss
150 Eur zusätzlich als NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschluss

Mit dem blau-gelben Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro helfen wir sozial bedürftigen Niederösterreicher:innen und heuer im Rahmen einer zusätzlichen NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss mit weiteren 150 Euro.

Der schnellste Weg zum blau-gelben Heizkostenzuschuss:

  • Anträge sind am Gemeindeamt, bei der Landesregierung und online verfügbar 
  • Antrag ausfüllen und mit allen Unterlagen bei der Wohnsitzgemeinde ab 1. Oktober beantragen

Voraussetzungen für die Beantragung:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
  • Monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten

Bitte beachten: Sozialhilfebezieher erhalten den Gesamtbetrag von 300 Euro automatisch ohne Antrag

Weitere Informationen

 
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Wichtige Information der Landespolizeidirektion NÖ

Achtung - Falsche Polizisten am anderen Ende der Leitung

Aktuell werden in Österreich wieder vermehrt Telefonanrufe mit betrügerischem Absichten verzeichnet. Das Bundeskriminalamt warnt vor den aktuell gängigsten Vorgehensweisen und gibt Tipps.

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Blau-gelbes Schulstartgeld

Niederösterreich hilft durch eine einmalige finanzielle Unterstützung für NÖ Familien anlässlich des Schulstarts.

Voraussetzungen für den Erhalt

  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.  

Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2022 bis 04.02.2023 nur einmal möglich.

Kriterien für die Gewährung der Förderung

Erfüllung der in den Förderrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen. Die Förderung kann ausschließlich für alle Schüler oder Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche im Schuljahr 2022/23 eine Primar- oder Sekundarschule besuchen, beantragt werden. Wurde der Förderbetrag auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser unverzüglich an das Land NÖ zurückzubezahlen. Für Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist der Bescheid über den Familienbeihilfebezug verpflichtend im Online-Formular hochzuladen!

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